Die Abmahnwelle, die aus dem Fall „Redtube“ im Dezember 2013 resultiert, kann durchaus auch als Gegenstand des IT-Rechts angesehen werden. Zwar ist eine allgemein anerkannte Definition des IT-Rechts nicht existent, dass die Bereiche des besonderen Strafrechts im IT-Sektor, des Recht des Datenschutzes und des Urheberrechts Bestandteile des IT-Rechts darstellen und gewissermaßen auch im Fall „Redtube“ zum Tragen kommen, ist zweifellos erkennbar.
Zusammenhang zwischen dem Fall „Redtube“ und IT-Recht
Das pornographische Videoportal RedTube ist Ende 2013 in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, nachdem die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen tausende Nutzer wegen Verletzungen des Urheberrechts abmahnte. Innerhalb der Abmahnungen wurde pro Verstoß ein Betrag über 250 Euro von der Kanzlei eingefordert. Grund für Abmahnwelle waren sechs Filme, bei deren Nutzung die Gesellschaft „The Archive AG“ Urheber- und Leistungsschutzrechte als verletzt angesehen hat. Die Archive AG beruft sich dabei auf die Tatsache, dass das Abspielen der Filme ein so genanntes „Progressive Downloading“ mit sich ziehe und daher der komplette Film auf der Festplatte des Nutzers verfügbar sei. Diese Umstände seien laut Urheberrecht unzulässig. Die Gegenseite vertritt wiederum die Meinung, es handle sich bei dem Filmangebot um „Streaming“, was nur eine erlaubte, temporäre Zwischenspeicherung bedeuten würde. Dieser Fall beschäftigte Rechtsanwälte und Kanzleien in ganz Deutschland, eine endgültige Klärung dieses Falles steht jedoch auch Anfang 2014 noch aus.
Was diesen Fall nun so interessant in Bezug auf IT-Recht erscheinen lässt, ist der Vorgang der Abmahnung und damit verbundene Problematiken Bereich Datenschutz. Der erste Schritt dieses Abmahnprozesses sieht nämlich eine Ermittlung der IP-Adressen der betroffenen PCs vor, mit Hilfe der IP-Adrese kann in einem zweiten Schritt über den Provider der Inhaber des Internetanschlusses samt Adresse ermittelt werden. Woher genau die abmahnenden Parteien die IP-Adressen der Portalnutzer bezogen haben, ist bislang noch unklar. Aus diesem Grund verdichtet sich der Verdacht, dass die Ermittlung der IP-Adressen ohne Legitimation durchgeführt wurde, was einen Eingriff in das Recht des Datenschutzes und damit auch in das IT-Recht bedeuten würde.
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