So verändert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die digitale Welt

BFSG Digital-Barrierefrei

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Welt. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Institutionen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, insbesondere für Personen mit Behinderungen. Das Gesetz basiert auf der europäischen Richtlinie 2016/2102 und verfolgt das Ziel, den Zugang zu digitalen Inhalten zu verbessern und somit die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der digitalen Welt zu stärken.

Autor: Thomas W. Frick (LinkedIn-Profil / Xing-Profil)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und seine rechtliche Grundlage

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine wichtige europäische Richtlinie um, die sicherstellen soll, dass alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen sowie private Anbieter, die weitreichende Nutzergemeinschaften erreichen, barrierefrei gestaltet sind. Hintergrund des Gesetzes sind die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde. Diese Konvention fordert den barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des Lebens, einschließlich der digitalen Welt. Ziel des Gesetzes ist es, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – ob mit oder ohne Einschränkungen.

Das Gesetz umfasst sowohl technische als auch gestalterische Anforderungen, die den Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen verbessern sollen. Vorwiegend geht es um die Anpassung von Webseiten, mobilen Anwendungen sowie anderen digitalen Plattformen, um sicherzustellen, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.

Notwendige Anpassungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit

Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen, sind verschiedene technische und gestalterische Anpassungen erforderlich. Diese beinhalten unter anderem die Bereitstellung einer Webseite im Responsive Design, sodass sie auf allen Geräten gut lesbar und bedienbar ist. Zudem sollte die Benutzeroberfläche durch eine klare Struktur der Seite und eine übersichtliche Darstellung der Inhalte verbessert werden. Die Sprache auf der Website muss leicht verständlich sein, Fachbegriffe sollten erklärt werden, und Überschriften müssen aussagekräftig und prägnant formuliert sein.

Die Schriftarten sollten gut lesbar und die Schriftgröße über den Browser individuell anpassbar sein. Eine verständliche Navigation sowie eine klare Kennzeichnung von interaktiven Elementen, wie Buttons und Menüs, sind ebenfalls essenziell, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Ebenso sollte auf hohe Farbkontraste geachtet werden, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte problemlos erkennen.

Weitere wichtige Anpassungen umfassen die Integration von Alt-Texten für alle Bilder und Medieninhalte, die Verwendung von Untertiteln für Videoinhalte sowie die Bereitstellung von Text-zu-Sprache-Funktionen. Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer verständlich sind, inklusive der klaren Beschriftung und Erklärung der Eingabefelder.

Die Website muss per Tastatur und Maus bedienbar sein, wobei auch die Navigation und die interaktiven Elemente vollständig zugänglich für assistive Technologien sein müssen. Multimediale Inhalte sollten zudem so gestaltet sein, dass sie pausier-, beend- und ausblendbar sind. Es ist wichtig, dass die Website keine versteckten Klauseln enthält und alle notwendigen Pflichtinformationen klar und verständlich bereitstellt.

Übersicht Barrierefreiheitsgesetz

Um die Barrierefreiheit zu überprüfen, können folgende Fragen zur Orientierung dienen:

· Ist die Website auch per Tastatur statt per Maus bedienbar?

· Sind Formularfelder verständlich beschriftet und erklärt?

· Kann die Textgröße individuell angepasst werden?

· Sind Zeichen- und Zeilenabstände ohne Verlust von Inhalt anpassbar?

· Werden multimediale Inhalte untertitelt und sind diese steuerbar?

· Sind alle interaktiven Elemente durch assistive Technologien auslesbar?

Betroffene Akteure und Institutionen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich nicht nur an öffentliche Institutionen, sondern auch an Unternehmen und andere Organisationen, die digitale Inhalte bereitstellen.

Folgende Gruppen sind von den Regelungen betroffen:

  • Öffentliche Institutionen: Alle digitalen Angebote von Behörden, Ministerien und Kommunen müssen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Dazu gehören unter anderem Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen, die für die Bevölkerung zugänglich sind.
  • Private Unternehmen: Unternehmen, die digitale Angebote wie Webseiten oder mobile Apps betreiben, sind ebenfalls verpflichtet, diese barrierefrei zu gestalten. Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die eine breite Kundenbasis haben, wie Banken oder Telekommunikationsanbieter.
  • Bildungseinrichtungen: Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, die digitale Lernmaterialien und -plattformen bereitstellen, müssen die Barrierefreiheit sicherstellen, um allen Studierenden den Zugang zu ermöglichen.

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.

Hinweis: Die Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nach dem 28. Juni 2025 gilt als Ordnungswidrigkeit. Dazu gehören unter anderem das Inverkehrbringen nicht-barrierefreier Produkte, das Anbieten von nicht-barrierefreien Dienstleistungen, die fehlende Bereitstellung von Pflichtinformationen oder das Versäumnis, die erforderliche CE-Kennzeichnung anzubringen. Je nach Art des Verstoßes kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Umsetzung erfordert verschiedene Maßnahmen, die sowohl technische als auch organisatorische Veränderungen umfassen. Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung ist die Schulung und Sensibilisierung aller Beteiligten. Entwickler, Designer und Verantwortliche müssen für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert werden, um digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört auch die Schulung in Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für die Gestaltung barrierefreier Webseiten gelten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit. Diese Tests können sowohl manuell als auch durch den Einsatz automatisierter Prüfsoftware erfolgen. Dabei wird überprüft, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt sind und ob etwaige Barrieren im digitalen Angebot existieren, die den Zugang erschweren.

Zudem müssen Unternehmen und Institutionen die nötigen Ressourcen bereitstellen, um die Barrierefreiheit kontinuierlich zu gewährleisten. Dies bedeutet nicht nur einmalige Anpassungen, sondern auch die regelmäßige Wartung und Aktualisierung von digitalen Angeboten, um sicherzustellen, dass diese auch langfristig zugänglich bleiben.

Notwendige Maßnahmen:

· Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für Barrierefreiheit

· Anwendung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

· Regelmäßige Tests und Audits zur Überprüfung der Barrierefreiheit

· Sicherstellung der langfristigen Pflege und Aktualisierung digitaler Angebote

Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen stellt sicher, dass digitale Plattformen den rechtlichen Vorgaben langfristig entsprechen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt damit einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer inklusiven digitalen Welt dar. Es sorgt dafür, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich werden, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

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