Das Double-Opt-In

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Warum Double-Opt-In?

Um über das Internet bzw. E-Mail Werbung machen zu dürfen, ist es notwendig sich die Erlaubnis des Adressaten im Vorfeld einzuholen. Dies ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts München. Hintergrund des Beschlusses ist hauptsächlich die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und gilt für jeden. Ausnahmen gibt es nicht. Ein Verstoß gegen diesen Beschluss wird als unlauterer Wettbewerb angesehen.

Wie funktioniert das Double-Opt-In?

Hauptsächlich geht es darum, dem Adressaten vor der Werbemail eine Mail zukommen zu lassen, die er ausdrücklich bestätigen muss, bevor eine Werbemail geschickt werden darf. Dies geschieht meistens über einen Aktivierungslink. Ausnahmen des Double-Opt-In sind unter bestimmten Voraussetzungen in seltenen Fällen möglich.

Nicht immer reicht eine Bestätigung per mail

Das Double-Opt-In ist theoretisch nicht an das Internet gebunden. Die Bestätigung der Werbeannahme kann auch telefonisch oder schriftlich per Post erteilt werden und muss nicht unbedingt per Mail passieren.

Was muss ich tun wenn ich keine Wernbung bekommen möchte?

Will der Empfänger der E-Mail (Bestätigungsanfrage) keine Werbung vom Absender erhalten, muss dieser absolut nichts weiter tun, als nicht auf die E-Mail zu antworten bzw. diese zu ignorieren. Das ist der Vorteil beim Double-Opt-In. Werden trotzdem Werbemails geschickt, stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und wird als unzumutbare Belästigung angesehen, was wiederum vom Empfänger zur Anzeige gebracht werden kann.

Nachfragemails sind nciht gesetzeswiedrig

Obwohl die Nachfragemail für das Double-Opt-In bereits von Personen zur Anzeige gebracht wurde, entscheiden die Gerichte meist, dass die Nachfragemails nicht als wettbewerbswiedrig eingestuft werden können und gestattet werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Adressat so lange mit Nachfragemails überschüttet wird, bis er dann letztenendes doch zustimmt. Dies kann ebenfalls zur anzeige gebracht werden und wird in besonderen Fällen sogar als Nötigung angesehen.

Gibt es auch andere Opt-In-Verfahren?

Ja. Außer dem Double-Opt-In gibt es noch das sogenannte Confirmed-Opt-In. Hierbei wird zwar auch eine Bestätigungsmail veschickt, allerding ist in dieser kein Betätigungslink enthalten. Der User wird hier darauf hingewiesen, dass er z.B. der Eintragung in ein Newsletter-Abonnement explizit widersprechen muss.

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