5 DVG Fakten – Digitale-Versorgung-Gesetz im Fokus

DVG

Das Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG, wurde am 07.11.2019 durch den Bundestag beschlossen und zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben. Dieses Digitale-Versorgung-Gesetz fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen, von E-Rezepten bis zu Gesundheits-Apps. Das DVG setzt einen wichtigen Meilenstein für die digitale Medizin. Wir informieren mit fünf zentralen Fakten über die Inhalte des Gesetzes und die Veränderungen, die damit einhergehen. Die wesentlichen Änderungen dazu sehen Sie hier im Überblick.

Autor: Thomas W. Frick (LinkedIn-Profil / Xing-Profil)

Updateservice: Dieser Artikel zeigt, dass wir großen Wert darauf legen, dass unsere Informationen stets auf dem neuesten Stand sind. Die Erstveröffentlichung war am 18. Februar 2020 und zuletzt haben wir diesen Artikel am 10. September 2025 ergänzt. Nutzen Sie unsere kostenlosen Informationsservice, um zu diesem und zu weiteren Artikeln auf dem Laufenden zu bleiben: www.it-wegweiser.de/infoservice.

5 Fakten zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

DVG-Fakt #1 zum DVG: Warum ist mit der „Zettelwirtschaft“ Schluss?

Analoge Krankenakten, Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Papier sowie der Versand von Arztbriefen per Post oder per Fax sollen der Vergangenheit angehören. Ganz nach dem Motto „Schluss mit der Zettelwirtschaft“ sieht das DVG vor, den Papierkram ins Netz zu verlagern und vermehrt elektronische Übermittlungsoptionen zu nutzen. Verordnungen, zum Beispiel Rezepte für Medikamente oder Überweisungen, sollen künftig elektronisch ausgestellt werden. Anreize für die Ärzte sollen dafür sorgen, dass die geplanten Veränderungen umgesetzt werden. Ein Arzt erhält nun beispielsweise einen höheren Erstattungsbetrag für einen Arztbrief, den er auf elektronischem Weg übermittelt, als wenn er dasselbe Schreiben per Fax verschickt.

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DVG-Fakt #2 zum DVG: Wie sieht das digitale Netzwerk von Ärzten aus?

Als Grundlage für die Umsetzung des DVG dient ein einheitliches Telematiksystem. Ein digitales Netzwerk, das von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern genutzt wird und unter anderem die flächendeckende Verbreitung der elektronischen Patientenakte fördern soll. Dieses System existiert bereits, seine Nutzung war bislang aber auf freiwilliger Basis möglich. Nun wird die Teilhabe verpflichtend. Während niedergelassene Arztpraxen schon heute mit dem System arbeiten müssen, kommt die Pflicht für Krankenhäuser ab September 2020 und für Apotheken ab Januar 2021. Für Pflegeeinrichtungen, Rehazentren, Hebammen und Physiotherapeuten bleibt die Nutzung des Netzwerks weiterhin freiwillig. Letztendlich hat trotz des DVG jeder Arzt die Möglichkeit, sich gegen das einheitliche Telematiksystem zu entscheiden. Ab März 2020 hat dies allerdings Honorarkürzungen von 2,5 % zur Folge.

DVG-Fakt #3 zum DVG: Warum sollen Patientendaten zu Forschungszwecken eingesetzt werden?

Sämtliche Abrechnungsdaten werden bei den zuständigen Krankenkassen gesammelt. Man kann sich vorstellen, dass sich hier Patientendaten zu ganzen Datenbergen aufhäufen. Diese enormen Datenmengen sollen zu Forschungszwecken eingesetzt werden. Ziel ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Forschungseinrichtungen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Dateneinsicht zu stellen und erhalten daraufhin anonymisierte Ergebnisse, die zuvor von einem Forschungsdatenzentrum aufgearbeitet und zusammengefasst werden.

DVG-Fakt #4 zum DVG: Warum befürchten Experten einen mangelhaften Schutz der Patientendaten?

Keine Frage: Gesundheitsdaten sind zweifellos als äußerst sensibel einzustufen. Das DVG wird daher vielerorts recht skeptisch beäugt und auch Experten haben nicht nur Worte der Begeisterung für das Gesetz übrig. Wenn sämtliche Patientendaten digital erfasst werden, fällt dem Datenschutz schließlich eine extrem hohe Priorität zu. Fraglich ist, inwieweit Ärzte in der Lage sind, diese Daten angemessen zu sichern und zum Beispiel vor Hackerangriffen zu schützen. Eine Schwachstelle stellt das Passwort dar. In der Realität zeigt sich nämlich, dass auffallend häufig unsichere Passwörter gewählt werden, die Hacker geradezu ins System einladen. Und auch trotz größter Bemühungen bezüglich des Schutzes der Patientendaten, sind Datenlecks kaum komplett auszuschließen. Jüngst berichtete das Computermagazin „c’t“ über den mangelhaften Datenschutz in Arztpraxen. Demnach seien Millionen sensibler Daten wenig bis gar nicht geschützt – zumindest nicht effektiv. Das liegt nicht unbedingt daran, dass Ärzte sich nicht um den Schutz der Patientendaten kümmern. Sie selbst sind allerdings meist kaum mit der Thematik vertraut und müssen den beauftragten EDV-Firmen somit nahezu blind vertrauen. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang ein Siegel, ähnlich des TÜV-Siegels, an dem sich die Mediziner orientieren könnten. Ob ein solches Siegel kommen wird, steht bis dato aber noch in den Sternen.

DVG-Fakt #5: Warum sind Versäumnisse in Bezug auf Datenschutz nicht von der Hand zu weisen?

Klar ist, dass das Digitale-Versorgung-Gesetz Vorteile mit sich bringt. Die Intention dahinter ist als absolut positiv zu bewerten: Patienten sollen schneller und besser betreut und versorgt und Ärzte hinsichtlich des Papierkrams entlastet werden. Gleichzeitig soll das deutsche Gesundheitswesen offener für Innovationen werden und digitale Angebote für alle Versicherten gleichermaßen bereitstellen. Daran ist nichts auszusetzen. Doch es gibt ein großes „Aber“: Das DVG enthält keine ausreichenden Regelungen und Informationen dazu, wie der Datenschutz gewährleistet werden soll. Ein Versäumnis, das nicht von der Hand zu weisen ist und mittlerweile nicht mehr nur IT-Experten, sondern auch Privatleuten Bauchschmerzen bereitet.

DVG Digitalisierung

Wie verändert das Digitale-Versorgung-Gesetz unser Gesundheitssystem wirklich?

Nach der Verabschiedung des DVG stehen wir nun vor der entscheidenden Phase. Die Umsetzung läuft seit dem 19. Dezember 2019, und die ersten Erfahrungen zeichnen ein gemischtes Bild. Manche Bereiche entwickeln sich besser als erwartet, andere hinken deutlich hinterher.

Wie war der bisherige zeitliche Verlauf bei der Umsetzung?

Ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen geschah im November 2019:

Der Bundestag verabschiedete das Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG. Nur wenige Wochen danach, im Dezember desselben Jahres, trat dieses Gesetz in Kraft. Als erste spürbare Konsequenz spürten Ärzte ab März 2020 eine Honorarkürzung um 2,5 Prozent, wenn sie sich nicht an das Telematiksystem angeschlossen hatten.

Die praktische Umsetzung in den Praxen nahm im September 2020 konkrete Formen an:

Niedergelassene Ärzte mussten ab diesem Zeitpunkt die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Anfang 2021 erhielten auch Apotheken die Auflage, elektronische Rezepte zu verarbeiten. Die elektronische Patientenakte (ePA), ursprünglich für alle Versicherten ab 2022 gedacht, erfuhr aber teilweise Verzögerungen bei ihrer Einführung. Parallel dazu begannen Ärzte in den Jahren 2020 und 2021 erstmals, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu verschreiben.

Die Corona-Pandemie beschleunigte die Entwicklung stark: In den Jahren 2020 und 2021 nahm die Nutzung von Telemedizin und Videosprechstunden erheblich zu. Dabei sammelten alle Beteiligten erste wichtige Erfahrungen mit der Akzeptanz, der Datensicherheit und dem Feedback der Patienten.

Aktualisierte Praxiswerte spiegeln den Status Quo: Das BfArM registrierte im Jahr 2024 bereits über 1,2 Millionen DiGA-Verschreibungen. Das BMG geht davon aus, dass bis 2025 über 45 Prozent der Versicherten ihre ePA aktiviert haben. Gleichzeitig werden bis 2025 voraussichtlich 98 Prozent der Arztpraxen und 85 Prozent der Apotheken an die TI angebunden sein.

Wie läuft die praktische Umsetzung des DVG ab?

Die Einführung geschieht nach und nach. Schon im September 2020 machten Ärzte einen wichtigen Schritt, als sie begannen, digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben. Dadurch standen Apps plötzlich gleichberechtigt neben normalen Arzneimitteln – eine grundlegende Neuerung.

Ab 2021 sollten Apotheken sich mit der Telematikinfrastruktur verbinden. Das bedeutete, sie sollten elektronische Rezepte bearbeiten und digitale Medikationspläne einsehen. Für viele Apotheker war das eine große Veränderung ihrer gewohnten Abläufe. Einige kamen damit schnell zurecht, doch andere haben immer noch Mühe mit der neuen Technik.

Die elektronische Patientenakte war eigentlich bis 2022 für alle Krankenversicherten vorgesehen. Dieser Zeitplan war aber zu optimistisch. Die Praxis zeigt, dass aufwendige IT-Vorhaben meist mehr Zeit brauchen, als man vorher annimmt.

Die Krankenkassen, Leistungserbringer und IT-Dienstleister stehen vor erheblichen Herausforderungen. Datenschutz ist dabei das größte Thema. Jeder kleine Fehler kann verheerende Folgen haben. Die Interoperabilität verschiedener Systeme macht zusätzlich Schwierigkeiten.

Der IT-WEGWEISER empfiehlt Gesundheitseinrichtungen, sich frühzeitig und intensiv mit den technischen Anforderungen auseinanderzusetzen, um späteren Implementierungsproblemen vorzubeugen.

Welche ersten Auswirkungen zeigen sich bereits?

Einige Jahre später lässt sich eine erste Übersicht erstellen. Die Ergebnisse sind oft aufschlussreich, obwohl sie nicht immer dem geplanten Verlauf folgen.

Die Anwendung von Telemedizin und Videosprechstunden nahm stark zu. Gerade in der Corona-Pandemie bewies sich der Nutzen dieser Techniken. Patienten bekamen ärztlichen Rat, ohne dafür ihr Zuhause verlassen zu müssen – das war sehr praktisch.

Der Markt für DiGA, also die „Apps auf Rezept“, wächst beständig. Sie bieten immer mehr Möglichkeiten. Ob bei Schlafstörungen, Diabetes oder zur Rehabilitation nach einem Schlaganfall, es gibt diverse Programme. Manche Nutzer berichten von echten Verbesserungen ihrer Lebensqualität.

Der Datenaustausch zwischen den behandelnden Stellen funktioniert besser als einst.

Beispiel: Überweist der Hausarzt Sie zu einem Spezialisten, so erhält dieser zügiger relevante Angaben. Das spart Zeit und verhindert doppelte Untersuchungen.

Es gibt aber auch kritische Stimmen. Datenschützer warnen vor Risiken.

DVG Netzwerk

Welche Kritikpunkte werden am DVG geäußert?

Etliche Bedenken sind durchaus berechtigt. Ganz oben auf der Liste steht das Thema Datenschutz. Wer alle Gesundheitsdaten an einem Ort sammelt, schafft ein verlockendes Ziel für Cyberkriminelle. Ein erfolgreicher Angriff beträfe dann Millionen Datensätze.

Ältere Patienten haben oft Schwierigkeiten mit der Technik. Sie kennen sich mit Smartphones und Apps weniger aus. Darum könnte die Digitalisierung im Gesundheitswesen sie benachteiligen. Ein solches Ergebnis wäre ungünstig, weil ein System doch allen dienen soll.

Auch die Ärzteschaft ist sich uneinig. Jüngere Mediziner begrüßen meist die neuen Möglichkeiten, die sie sehen. Ältere Kollegen erkennen häufig mehr Nachteile als Vorteile. Die zusätzliche Bedienung digitaler Systeme kostet Zeit, die dann für Patienten fehlt.

Kleinere Arztpraxen haben oft finanzielle Sorgen. Die benötigte Technik ist teuer, zudem dauert die Mitarbeiterschulung lange. Das können sich nicht alle leisten, wodurch Ungleichheiten im System entstehen.

Welche zukünftigen Entwicklungen sind geplant?

Die kommenden Jahre zeigen, ob das DVG erfolgreich ist. Hierfür gibt es mehrere wichtige Neuerungen.

Es soll bald viel mehr digitale Gesundheitsanwendungen geben. Aktuell stehen nur wenige solcher Apps im DiGA-Verzeichnis. Das ändert sich aber rasch. Fachleute erwarten Hunderte neuer Produkte in den nächsten Jahren.

DiGA-Statistik: Ein Jahresbericht des BfArM aus 2024 führt auf, dass Ärzte über 1,2 Millionen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschrieben haben. Das geschah oft bei Schlafstörungen, zur Behandlung von Diabetes oder für die Rehabilitation nach Schlaganfällen.

Die Telematikinfrastruktur wächst stetig. Immer mehr Funktionen kommen hinzu – die Geschwindigkeit nimmt zu. Später sollen sich auch Pflegeheime oder andere Gesundheitsdienstleister verbinden können.

Künstliche Intelligenz spielt bald eine größere Rolle. KI-Systeme analysieren etwa Röntgenbilder oder geben Empfehlungen für Therapien. Das birgt großes Potenzial, wirft aber auch ethische Fragen auf.

Die Gesundheitsdaten sollen öfter für die Forschung genutzt werden. Pseudonymisierte Daten helfen, neue Therapien zu entwickeln oder Krankheitsverläufe besser zu verstehen. Dabei muss der Datenschutz immer gewährleistet sein.

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Welche häufigen Fragen entstehen zum DVG?

Viele Menschen haben noch Unklarheiten über das Gesetz und seine Auswirkungen. Die wichtigsten Fragen tauchen immer wieder auf.

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen genau?

Ärzte verschreiben digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, die Patienten dabei unterstützen, Krankheiten zu erkennen, ihren Verlauf zu beobachten, sie zu behandeln oder Beschwerden zu lindern. Bevor jemand sie nutzen darf, müssen diese Anwendungen ein strenges Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen.

Wie wirkt sich das DVG auf den Datenschutz aus?

Bestimmte Vorschriften schützen persönlichen Daten umfassend. Dabei verschlüsselt man Informationen und regelt streng, wer darauf zugreifen darf. Forscher nutzen Gesundheitsdaten nur pseudonymisiert, das heißt, die echte Person bleibt unbekannt. Aber auch mit diesen Vorkehrungen bleiben bei einigen Menschen Bedenken.

Welche Vorteile bietet das Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG, Patienten?

Zukünftig greifen Sie schneller auf digitale Gesundheitslösungen zu. Zudem reden Sie leichter mit Ihren Ärzten, denn diese nutzen Telemedizin. So verbessert dieser Datenaustausch Ihre Gesundheitsversorgung.

Wie bewerten Fachleute die bisherige Entwicklung?

Fragt man Fachleute, erhält man verschiedene Antworten. Manche erkennen große Fortschritte, andere mahnen zur Vorsicht. Auf der einen Seite preisen Unterstützer die Modernisierung im Gesundheitswesen. Sie argumentieren, so findet Deutschland endlich Anschluss an andere Staaten. Die Digitalisierung bringt Effizienzgewinne – sie verbessert zudem die Versorgung der Patienten.

Andere Stimmen warnen vor den Risiken. Sie befürchten Datenschutzprobleme und eine Benachteiligung bestimmter Patientengruppen. Die Technik darf darum nicht zum Selbstzweck werden.

Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte. Eine Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt nötige Vorteile. Parallel dazu muss man die Risiken ernst nehmen und gering halten.

Statistik zur Patientenakte: Das DVG bewirkt sichtbare Veränderungen. Das Bundesministerium für Gesundheit meldet für 2025: Über 45 Prozent der gesetzlich Versicherten nutzen nun ihre elektronische Patientenakte.

DVG Datenschutz

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat das DVG?

  • Eine neue Regelung krempelt die Gesundheitswirtschaft um. Hieraus wachsen neue Geschäftsmodelle, aber altbekannte Abläufe geraten unter Spannung.
  • Junge Firmen entwickeln schlaue Gesundheits-Apps. Geldgeber pumpen viel Geld in diese Betriebe. So formt sich ein rasch wachsender Markt, der neue Jobs bringt und Fortschritt fördert.
  • Alteingesessene IT-Anbieter im Gesundheitsbereich passen sich deshalb an. Ihre bisherigen Lösungen genügen nicht mehr, also stecken sie Geld in frische Technologien und kaufen junge Firmen auf.
  • Krankenkassen schaffen eigene digitale Dienste. Sie möchten ihre Versicherten stärker binden, darum werden Apps für Bonusprogramme oder Gesundheitscoaching zum Standard.
  • Apotheken stehen ebenfalls vor großen Änderungen. Das elektronische Rezept krempelt ihre Arbeitsabläufe um. Gleichzeitig ergeben sich so neue Wege für Beratungsleistungen.

Der IT-WEGWEISER rät IT-Dienstleistern im Gesundheitswesen, sich genau mit den aktuellen Interoperabilitäts-Richtlinien auseinanderzusetzen.

Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da?

Bislang tat sich Deutschland schwer damit, seine Gesundheitsversorgung zu digitalisieren. Eine neue Regelung, das DVG, will das nun anders gestalten. Ein Blick nach Estland zeigt, wie ein digitales Gesundheitswesen funktionieren kann. Dort führen sie schon lange alle Patientenakten digital. Fast sämtliche Gesundheitsdaten haben sie bereits elektronisch gespeichert. Aus diesem Grund beobachten Fachleute hierzulande dieses System genau.

Genauso früh begann Dänemark seine Gesundheitsdienste zu digitalisieren. Dort funktioniert Telemedizin sehr gut, und elektronische Rezepte sind üblich – eine Praxis, die die Bevölkerung auch gerne nutzt.

In den Vereinigten Staaten beherrschen private Unternehmen den Markt. Hier stoßen große Technologiekonzerne wie Apple und Google ins Gesundheitswesen vor. Das bringt zwar Neuerungen mit sich, aber es birgt auch Gefahren für den Schutz persönlicher Daten.

Das DVG positioniert Deutschland nun als Akteur, der aufholen möchte. Eine Kombination aus staatlichen Vorgaben und privaten Ideen könnte erfolgreich sein. Ob das gelingt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung durch das DVG ist ein langfristiges Vorhaben.

Statistik TI-Anschluss: Gematik-Statusberichte aus 2025 beweisen zudem, dass 98 Prozent der niedergelassenen Praxen und 85 Prozent der Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Diese Anbindung ermöglicht einen sicheren digitalen Austausch von Daten.

DVG Quellen:

Als solide Basis für die Ausführungen hier dienen amtliche Stellen.

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