IT-Remarketing und IT-Refurbishment – sichere Datenvernichtung

Gebrauchte IT-Hardware stellt auch nach einigen Jahren der Nutzung noch einen Wert dar. Vor allem für Unternehmen mit vielen IT-Arbeitsplätzen zahlt sich das IT-Remarketing, oder auch IT-Refurbishing genannt, aus. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie einen gebrauchten Computer verkaufen, verschenken oder spenden möchten? Welche Vorteile entstehen durch die Aufbereitung alter IT-Geräte und wenn Sie gebrauchte Hardware verkaufen?

Ergänzende Leseempfehlung, IT-Refurbishing-Interview vom 29. Mai 2020: „Wenn gebraucht IT-Geräte Gutes tun.

IT-Remarketing – Definition

IT-Remarketing - DefinitionEinfach ausgedrückt bedeutet IT-Remarketing, oder auch zu deutsch IT-Wiedervermarktung, nichts anderes als der erneute Verkauf von gebrauchten IT-Produkten. Das Ziel ist eine sichere und DSGVO-konforme Datenvernichtung und Aufbereitung, beispielsweise bei Notebooks nach dem Erstgebrauch und der Abschreibung. Die gebrauchte Hardware stammt meist von Firmen, Banken, Versicherungen oder öffentlichen Einrichtungen. Gebrauchte IT-Geräte werden von einem IT-Refurbisher bzw. Spezialist generalüberholt, bereinigt und geprüft. Die IT-Aufbereitung trägt zur Vermeidung von Abfällen und zur Schonung von Primärressourcen bei und ist Teil der Green IT. Ein generalüberholtes Remarketing-Produkt, bietet Vorteile sowohl für das abgebende als auch für das einkaufende Unternehmen an. Das einkaufende Unternehmen, kann beispielsweise die professionell aufbereitete Hardware für Arbeitsplätze mit geringen Performance-Anforderungen, nutzen. Abgebende Unternehmen handeln im Sinne von Corporate Social Responsibility (CSR), indem vorhandene und wiederverwertbare Werte nicht einfach entsorgt werden, sondern zur Weiternutzung professionell aufbereitet und den Unternehmen mit gebrauchten Hardwarebedarf zur Verfügung stellen.

Wir empfehlen Ihnen, auf die Auditierung des IT-Refurbishers zu achten, besondern bei der bisherigen Nutzung Ihrer gebrauchten Hardware, mit sensiblen Daten und Personeninformationen!

Auch aus wirtschaftlichen Gründen setzen viele Unternehmen auf den Verkauf Ihrer gebrauchten, alten oder ungenutzten Hardware. Besonders für große Unternehmen, mit einer hohen Stückzahl aufgrund von vielen Arbeitsplätzen, ist das IT-Refurbishment interessant. Aber auch für Unternehmen die an einem Ankauf von gebrauchter Hardware interessiert sind, gibt es kaufmännische Vorteile. Darunter fallen beispielsweise die geringen Anschaffungskosten, der geringe Wertverlust nach dem Ankauf und der hohe Wiederverkaufswert von professioneller Hardware. Da es sich bei IT-Remarketing in der Regel um Business-Geräte handelt, können diese aufgrund der hochwertigen verbauten Teile, beispielsweise als Leasingrückläufer ohne Probleme noch eine längere Zeit genutzt werden.

Aktuelle Steigerung der Nachfrage von gebrauchter Hardware mit privater Nutzung: Die Coronakrise führte zu einem Mangel an gebrauchter Hardware, aufgrund von Home-Schooling und vermehrter Home-Office-Nutzung. Aufgrund der aktuellen Marktsituation bietet sich IT-Remarketing aktuell für Unternehmen an, um sowohl gebrauchte Hardware zu verkaufen, als auch gleichzeitig Privatpersonen, Schulen, Kindergärten und Vereine mit refurbished IT-Geräte zu unterstützen.

IT-Remarketing – die sichere Datenvernichtung

IT-Remarketing - Die sichere DatenvernichtungDas alleinige Klicken auf „Löschen“ entfernt die Informationen nicht dauerhaft. Aus diesem Grund sollte jedes verschenkte, gespendete oder verkaufte Gerät vor der Wiedervermarktung nicht nur auf seine Funktionsfähigkeit geprüft werden, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass wirklich alle Daten gelöscht wurden und nicht mehr rekonstruiert werden können. Die Daten müssen dauerhaft vernichtet werden, im Idealfall verfügt der IT-Refurbisher über eine Auditierung.

Hinweis: Für eine vollständige Datenlöschung reicht es nicht aus die Festplatte zu löschen und neu zu formatieren. Denn mit speziellen Datenwiederherstellungs-Programmen ist es möglich die gelöschten Dateien und Verzeichnis-Strukturen anhand eines codierten Bitmusters rechnerisch zu rekonstruieren. Besser ist es die Festplatte vor Wiederverwendung mit professioneller Software zu überschreiben.

Es ist nicht zwingend die Anzahl der Löschdurchläufe entscheidend. Viel wichtiger ist, dass die jeweilige Art der Datenträger (z.B. SSD, Hybrid Flash) berücksichtigt wird und auch versteckte Bereiche gelöscht werden. Nur so kann eine vollständige Datenlöschung vor dem erneuten Verkauf stattfinden.

 

PDF-Angebot IT-RemarketingHinweis: Unsere Berichte sind oft sehr ausführlich. Daher bieten wir an dieser Stelle eine Zusendung des Artikels im PDF-Format zur späteren Sichtung an. Nutzen Sie das Angebot um sich die Praxis-Impulse in Ruhe durchzulesen, Sie können hierfür auch einfach auf das PDF-Symbol klicken.

 

DSGVO-Relevanz für die sichere Datenvernichtung

Auch im Zusammenhang mit der DSGVO ist es wichtig, dass die Daten Ihrer gebrauchten Hardware vor der Wiedervermarktung sicher gelöscht werden, da es sonst rechtliche Folgen haben könnte. Erfahren Sie mehr über den Status Quo bei Unternehmen hinsichtlich der DSGVO in diesem Artikel. Nachfolgend die entsprechenden relevanten Gesetzesauszüge:

Die Pflicht ist nicht neu, sondern existiert schon seit dem Bundesdatenschutzgesetz, gemäß § 35 II:

Jeder, der selbst oder im Auftrag vertrauliche, personenbezogene und/oder sensible Daten verarbeitet, hat eine datenschutzgerechte und sichere Vernichtung der Datenträger mit sensiblen Daten sicherzustellen. Die Datenlöschung i.S.d. Datenschutzes bezeichnet die Vernichtung von schutzwürdigen Informationen auf Datenträgern in der Art, dass ihre Reproduktionen der auf ihnen wiedergegebenen Informationen unmöglich ist oder weitgehend erschwert wird.

Pflichten zur Datenminimierung und Speicherbegrenzung lt. Art. 5 Abs. 1 DSGVO

Datenminimierung: „Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden.“

Speicherbegrenzung: „…dürfen personenbezogene Daten nur in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Person nur solange ermöglicht, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Sobald die Speicherung […] nicht mehr erforderlich ist, so müssen die personenbezogenen Daten gelöscht (Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO) oder die Identifizierung der betroffenen Person aufgehoben werden.

Recht auf Löschung erfordert auch die sichere Datenvernichtung im Alltagsgeschäft – Art.17 – EU-DSGVO

1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung […] und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
c) Die betroffene Person legt […] Widerspruch gegen die Verarbeitung ein […]. […].

Betroffene Personen haben das Recht, dass die betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern die Daten nicht mehr notwendig sind. Sollte also der neue Besitzer der Hardware die Daten rekonstruieren, droht dem Unternehmen, welches den Computer verkauft oder gespendet hat, eine Strafe.

Empfehlungen und Auszüge aus dem IT-Grundschutzkatalog:

B 1.15 Löschen und Vernichten von Daten
M 2.167 Auswahl geeigneter Verfahren zur Löschung oder Vernichtung von Daten
M 2.431 Regelung der Vorgehensweise für die Löschung oder Vernichtung von Informationen
M 2.433 Überblick über Methoden zur Löschung/Vernichtung von Daten
M 2.217 Sorgfältige Einstufung und Umgang mit Informationen, Anwendungen und Systemen
M 2.400 Sichere Außerbetriebnahme von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten
M 2.527 Sicheres Löschen in SAN-Umgebungen
M 2.217 Sorgfältige Einstufung und Umgang mit Informationen, Anwendungen und Systemen
M 2.541 Vertragsgestaltung mit dem Cloud-Diensteanbieter

IT-Remarketing als Teil der Green IT

IT-Remarketing als Teil der Green ITUnter dem Begriff Green IT bezeichnet man die ressourcenschonende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) über den gesamten Lifecycle hinweg. Das betrifft sowohl die Produktion und Nutzung als auch die Entsorgung.

 

Die Green IT behandelt im Wesentlichen:

  • In Bezug auf IT-Refurbishing: Reduktion des Energie-, und Materialverbrauchs in der Herstellung
  • Die Reduktion von Schadstoffen in den Produkten und bei den Herstellungsprozessen. Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums erzeugt der IT-Betrieb weltweit genauso viele CO2-Emissionen wie der Flugverkehr, darüber hinaus werden für die Herstellung eines Laptops 1.500 Liter Wasser und 1,9 Tonnen Rohstoffe benötigt.
  • Die ressourcensparende Programmierung von Software.

Es gibt aber noch eine Vielzahl von Ansätzen, die verschiedene Aspekte des Lebenszyklus der IKT behandeln. Ein Ansatz ist eben das Recycling, die energiesparende Entsorgung oder besser noch die Wiedervermarktung von gebrauchter Hardware. Womit wir wieder bei dem Thema der IT-Aufbereitung sind. Das IT-Refurbishment ist eine umweltschonende Methode, durch den Verkauf von gebrauchter Hardware,  nach der Aufbereitung wiederzuverwenden. Somit werden die Philosophien „Green IT“ und „Corporate Social Responsibility“ gelebt, indem Ressourcen durch gebrauchte Hardware eingespart werden, anstatt Neugeräte einzukaufen.

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Interviewpartner

AfB gemeinnützige GmbH
Carl-Metz-Straße 4
76275 Ettlingen
www.afb-group.eu

Als Europas größtes gemeinnütziges IT-Unternehmen hat sich unser Interviewpartner AfB seit 2004 darauf spezialisiert, ausgemusterte IT-Hardware von großen Konzernen und öffentlichen Einrichtungen zu übernehmen. Wir bedanken uns bei der AfB für die interessanten Informationen und die Möglichkeit, im Rahmen einer kostenfreien Betriebsbesichtigung  im Juni 2018 einen Blick hinter die Kulissen erhalten zu haben.

Gebrauchte IT - Hardware verkaufen

 

    IT-Remarketing selbst nutzen und gleichzeitig Gutes tun!

    Wir freuen uns über Ihre Unterstützung in Form des Verkaufs Ihrer ungenutzten und gebrauchten Hardware an die AfB gemeinnützige GmbH. Immer mehr Unternehmen gehen nachhaltig mit Ihrer gebrauchten Hardware um, dennoch hat sich der zur Wiederaufarbeitung benötigte Bedarf, u. a. durch die Coronakrise, den damit erhöhten Home-Office-Bedarf in Unternehmen und Computerbedarf für Homeschooling, stark erhöht.

    Schnelle Kontaktaufnahme

    Vor- und Nachname (Pflichtfeld)

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    DSGVO-Pflichtfeld: Ich willige ein, dass bei der Kontaktaufnahme über dieses Internetformular, meine Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert werden.

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    Anzahl der gebrauchten Geräte

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    Straße und Hausnummer

    PLZ/Ort

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    Freiwillige Datenfreigabe zur besseren Vernetzung unserer Mitglieder im Netzwerk/Forum (Einzelfallbezogen, nicht öffentlich). Ich willige ein, dass meine Daten, in Ihrem Netzwerk vertraulich und kontextbezogen genutzt werden können. Ohne diese Datenfreigabe kontaktiert Sie, wenn überhaupt, nur das IT-Wegweiser Team.

    Sollten Sie sie eine ältere Version Ihres Internet-Browsers nutzen, kann es zu Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Anmeldeformulares kommen. Sie können uns in diesem Fall auch per Mail erreichen: info@it-wegweiser.de


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