Umfrage EU AI Act 2026 » Wie weit sind Unternehmen wirklich?

EU AI Act Umfrage

Zwischen EU AI Act Pflichten und Praxis klafft eine Lücke. Wie groß ist sie? Der 2. August 2026 ist vorbei. Der EU AI Act ist damit nicht erledigt, im Gegenteil. Jetzt beginnt eigentlich der interessantere Teil. Was ist davon in den Unternehmen angekommen? Denn zwischen einer gesetzlichen Vorgabe und ihrer Umsetzung im Arbeitsalltag liegen manchmal Welten, wie schon die Umsetzung der DSGVO uns zeigte. Bei Künstlicher Intelligenz kommt noch etwas hinzu. Die Technologie entwickelt sich schneller, als Unternehmen Regeln, Prozesse und Weiterbildung aufbauen können. Ein Blick auf aktuelle Studien zeigt deshalb ein durchaus widersprüchliches Bild. Ergänzend zu den nachfolgenden Studien, wollen wir wissen, was Unternehmen bereits umgesetzt haben , und wo noch Unsicherheit besteht. Wie vorbereitet sind Unternehmen wirklich? Machen Sie mit bei unserer Status-quo-Umfrage 2026.

KI wird schneller eingeführt als die Kompetenz dafür

57 Prozent der deutschen Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen inzwischen Künstliche Intelligenz ein. 2025 waren es 36 Prozent, zwei Jahre zuvor gerade einmal 20 Prozent. Das zeigt die aktuelle repräsentative Bitkom-Befragung von 603 Unternehmen aus dem Sommer 2026. Weitere 38 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. KI ist damit endgültig im Unternehmensalltag angekommen.

Doch Nutzung bedeutet noch lange nicht Kompetenz.

Die TÜV-Weiterbildungsstudie 2026 liefert dazu eine Zahl, bei der man genauer hinschauen sollte. 56 Prozent der befragten Unternehmen nutzen generative KI im Arbeitsalltag. Aber nur 27 Prozent haben ihre Mitarbeitenden bereits im Umgang mit KI geschult. Gleichzeitig sieht jedes zweite Unternehmen einen hohen Weiterbildungsbedarf bei KI. Befragt wurden 500 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden.

Man könnte es einfacher ausdrücken: Die Werkzeuge sind vielerorts schon da. Das Wissen darüber läuft hinterher.

Und wie sieht es beim EU AI Act selbst aus?

Auch hier lohnt sich der Blick auf die Zahlen.

Eine Bitkom-Untersuchung, die Anfang 2026 veröffentlicht wurde, zeigte eine erhebliche Unsicherheit.

  • 23 Prozent der Unternehmen sahen sich als Anwender vom AI Act betroffen.
  • 30 Prozent prüften ihre Betroffenheit noch
  • weitere 11 Prozent hatten sich zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht mit dem AI Act beschäftigt.

Interessant: Von den Unternehmen, die sich als betroffen einstuften, erwarteten 93 Prozent einen hohen oder sehr hohen Aufwand bei der Umsetzung.Das Problem scheint dabei nicht nur mangelnder Wille zu sein.

Selbst die Europäische Kommission hat bei ihren Erhebungen erhebliche Umsetzungsprobleme festgestellt. Bei einer Befragung von Unternehmen, die bereits an der Compliance arbeiteten, nannten 75 Prozent unklare regulatorische Anforderungen beziehungsweise fehlende Leitlinien als Herausforderung. 52,5 Prozent verwiesen auf Verzögerungen bei Standardisierungsprozessen. Bei einer zusätzlichen Befragung von KMU gehörte die Unsicherheit darüber, welche Regeln überhaupt gelten, ebenfalls zu den wichtigsten Problemen.

Fazit: Das erklärt vielleicht einen Teil der Zurückhaltung.

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    Praxisumfrage: KI-Kompetenz in Unternehmen
    12 Fragen · ca. 3–4 Minuten



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    AIttention Praxisumfrage


    Wie setzen Unternehmen KI wirklich ein?


    Welche KI-Anwendungen werden genutzt? In welchen Unternehmensbereichen
    kommt KI bereits zum Einsatz? Und wie steht es um die tatsächliche
    KI-Kompetenz der Mitarbeiter?

    12 Fragen
    ca. 3–4 Minuten
    Praxisumfrage 2026

    KI-Nutzung im Unternehmen

    Frage 1 von 12


    Welche KI-Anwendungen nutzen Sie in Ihrem Unternehmen?


    Mehrfachauswahl möglich · mindestens eine Antwort

    Frage 2 von 12


    Welche Formen von KI kommen in Ihrem Unternehmen bereits zum Einsatz?


    Mehrfachauswahl möglich · mindestens eine Antwort

    Frage 3 von 12


    In welchen Unternehmensbereichen setzen Sie KI bereits ein?


    Mehrfachauswahl möglich · mindestens eine Antwort

    Frage 4 von 12


    Wo läuft die von Ihnen eingesetzte KI?

    Gemeint ist die eigentliche Verarbeitung der KI. Ob Sie eine Anwendung
    im Browser, als App oder als Desktop-Programm nutzen, sagt nicht automatisch
    aus, wo die KI technisch betrieben wird.

    KI-Kompetenz

    Frage 5 von 12


    Wissen Sie, wie hoch die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter tatsächlich ist?

    Frage 6 von 12


    Wie stellen Sie bislang fest, ob Mitarbeiter kompetent mit KI umgehen können?


    Mehrfachauswahl möglich · mindestens eine Antwort

    Frage 7 von 12


    Welche Bereiche gehören für Sie zur KI-Kompetenz eines Mitarbeiters?


    Mehrfachauswahl möglich · mindestens eine Antwort

    Praxis & Kompetenzentwicklung

    Frage 8 von 12


    Wie praxisnah wird KI-Kompetenz bei Ihnen vermittelt oder überprüft?

    Frage 9 von 12


    Werden unterschiedliche Vorkenntnisse und Kompetenzstände Ihrer Mitarbeiter berücksichtigt?

    Frage 10 von 12


    Erhalten Mitarbeiter unmittelbar Lernhinweise, wenn Wissenslücken sichtbar werden?

    Frage 11 von 12


    Wird erworbene oder überprüfte KI-Kompetenz nachvollziehbar dokumentiert?

    Frage 12 von 12


    Was würde Ihnen aktuell am meisten helfen, die KI-Kompetenz im Unternehmen zu verbessern?


    Mehrfachauswahl möglich · mindestens eine Antwort

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    AIttention Praxisumfrage – KI-Kompetenz in Unternehmen

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    Der AI Act selbst ist inzwischen ebenfalls in Bewegung geraten

    Wer den EU AI Act Anfang 2026 in einen Projektplan geschrieben hat, musste diesen inzwischen teilweise wieder ändern.

    Die EU hat bei den Hochrisiko-Regelungen nachgesteuert. Für bestimmte eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme wurde der Anwendungszeitpunkt auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für in Produkte eingebettete Hochrisiko-Systeme auf den 2. August 2028. Der Rat begründet die Änderungen unter anderem mit einer einfacheren und stärker harmonisierten Umsetzung.

    Auch Wirtschaftsverbände hatten hier Nachbesserungen gefordert. Der BDI begrüßt die Verschiebungen beispielsweise als Entlastung und verweist zugleich darauf, dass weiterhin Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung bestehen.

    Es sollte kein falscher Eindruck entstehen: Aufschub einzelner Vorschriften bedeutet nicht, dass Unternehmen das Thema KI-Kompetenz ebenfalls aufschieben können.

    KI-Kompetenz gilt bereits

    Artikel 4 gehört zu den Punkten, die in der Diskussion manchmal zwischen Hochrisiko-Systemen, Dokumentationspflichten und Kennzeichnungen verschwinden.

    Klarheit zur KI-Kompetenzentwicklungspflicht: Die Verpflichtung zur Förderung von KI-Kompetenz gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Seit August 2026 greifen zudem die entsprechenden Überwachungs- und Durchsetzungsregelungen.

    Die EU-Kommission stellt gleichzeitig klar, dass Artikel 4 weder einen standardisierten Wissenstest noch ein bestimmtes Kompetenzniveau für jeden Mitarbeiter verlangt. Entscheidend sind unter anderem technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung sowie der konkrete Kontext, in dem KI eingesetzt wird.

    Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Ein Unternehmen muss also nicht jedem Mitarbeiter ein KI-Zertifikat auf den Schreibtisch legen. Es sollte sich aber mit einer wesentlich praktischeren Frage beschäftigen:

    Wissen wir überhaupt, wo unsere Mitarbeiter beim Thema KI stehen?

    Genau hier beginnt für mich die eigentliche Herausforderung.

    Wer den Wissensstand nicht kennt, kann schwer entscheiden, welche Weiterbildung sinnvoll ist. Ein Mitarbeiter braucht vielleicht Unterstützung bei Datenschutz und Informationssicherheit.

    Beispiele: Eine Kollegin arbeitet bereits täglich mit verschiedenen Modellen, erkennt aber Halluzinationen nicht zuverlässig. Andere beherrschen ChatGPT hervorragend, haben jedoch noch nie darüber nachgedacht, welche KI-Funktionen inzwischen im CRM, in Office-Anwendungen oder in anderen Unternehmenssystemen stecken.

    Eine Standardschulung für alle löst diese Herausforderungen nur bedingt.

    Erst Standort bestimmen, dann weiterbilden

    Wer den Wissensstand seiner Mitarbeiter nicht kennt, kann schwer entscheiden, welche Weiterbildung tatsächlich sinnvoll ist. Vielleicht fehlen Grundlagen. Vielleicht wird KI längst täglich eingesetzt, aber Datenschutz und Risiken werden unterschätzt. Und vielleicht ist das Wissen bereits deutlich größer als angenommen.

    Eine Standortbestimmung kann deshalb am Anfang stehen.

    Sie möchten zunächst wissen, wo Sie stehen?

    Dabei muss nicht jedes Unternehmen sofort mit einem umfangreichen Kompetenztest beginnen. Wer zunächst wissen möchte, wo er selbst beim Thema KI steht, kann mit unserem AI-Ready-Check starten. 17 Fragen geben innerhalb weniger Minuten eine erste Orientierung.

    Sie möchten Ihre KI-Kompetenz ausführlicher überprüfen und dabei gleichzeitig dazulernen?

    Wer tiefer einsteigen möchte, kann anschließend den KI-Kompetenz-Check nutzen. Hier geht es nicht nur darum, Fragen richtig oder falsch zu beantworten. Insgesamt 112 Lernimpulse aus der Praxis begleiten den Check. Damit wird aus der reinen Bestandsaufnahme gleichzeitig eine Möglichkeit, das eigene Wissen zu überprüfen und zu erweitern. Der Check ist als interaktiver Kurs aufgebaut, der direktes Feedback zu den Antworten gibt und die passenden Lernimpulse aus der KI-Praxis vermittelt.

    Optional kann die Teilnahme mit einem Zertifikat dokumentiert werden.

    Ein solches Zertifikat ist nach Artikel 4 des EU AI Acts nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Die EU-Kommission stellt sogar klar, dass Unternehmen ihre Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz beispielsweise auch über interne Aufzeichnungen von Schulungen und anderen Initiativen dokumentieren können.

    Trotzdem kann ein Zertifikat sinnvoll sein.

    Denn spätestens wenn ein Unternehmen später nachvollziehbar darstellen möchte, welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz durchgeführt wurden, ist eine dokumentierte Teilnahme hilfreicher als die Aussage, dass sich Mitarbeiter „irgendwann einmal mit KI beschäftigt“ haben. Ein Zertifikat kann dabei ein Baustein sein, zusammen mit internen Schulungsunterlagen, Richtlinien, Teilnehmerlisten oder anderen dokumentierten Maßnahmen.

    Wichtig: Ein Zertifikat ist damit keine Garantie für die Erfüllung des Artikel 4 und ersetzt auch kein unternehmensbezogenes KI-Kompetenzkonzept.

    Es schafft aber einen nachvollziehbaren Nachweis darüber, dass sich eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt strukturiert mit KI-Kompetenz beschäftigt hat.

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