Der Konflikt zwischen der staatlich anerkannten Verwertungsgesellschaft GEMA und dem bekannten Online-Videoportal YouTube geht in die nächste Runde – wie das Landgericht München nun entschied, muss YouTube eine Änderung ihrer so genannten Sperrtafeln vornehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
YouTube und GEMA – ein langjähriger Konflikt
YouTube ist eines der weltweit bekanntesten und beliebtesten Online-Videoportale, auf dem User seit 2005 kostenlos Videos uploaden, betrachten und bewerten können. Nur ein Jahr später wurde YouTube von Google für umgerechnet ca. 1,3 Milliarden Euro aufgekauft. Die im Jahr 1933 gegründete GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine deutsche, staatliche anerkannte Verwertungsgesellschaft, die sich um urheberrechtliche Belange der ihr beigetretenen Musikern, Komponisten und Dichtern kümmert.
Bereits seit dem Jahr 2009 bestehen regelmäßig Konflikte zwischen den Parteien YouTube und GEMA, hauptsächlich geht es dabei um die Höhe der Bezahlung von Inhalten auf YouTube, die Musik aus dem Besitz der GEMA enthalten. Beim aktuellsten Fall dreht es sich jedoch um so genannte Sperrtafeln, die zur Vorsorge von YouTube eingeblendet werden, wenn Videos in Deutschland aus urheberrechtlichen Gründen nicht verfügbar sind. Ein Wortlaut dieser Sperrtafeln, ist zum Beispiel „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, weil es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat“. Die GEMA hat im Zuge dessen eine Unterlassungsklage beim Landgericht München eingereicht, da die von YouTube geschaltenen Sperrtafeln den Eindruck einer Sperrung der Videos durch die GEMA erwecken, obwohl dies nicht der Fall sei. Das Landgericht München hat dieser Klage nun stattgegeben, mit der Begründung, dass YouTube eine irreale Darstellung zu Lasten der GEMA verwende und dies einen falschen Eindruck vermitteln könne. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, trotzdem muss YouTube eine Änderung seiner Sperrtafeln erwarten – andernfalls könnte bei jeder Missachtung ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro anfallen.
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